Die Anwaltskanzlei Dr. Gau bearbeitet bundesweit Verkehrs- und Unfallmandate. Stichworte: Rechtsanwalt Unfall Führerscheinentzug Fahrerlaubnis Führerschein Anwalt Bußgeld Punkte Eintrag Verkehrsregister Ordnungswidrigkeit Rechtsschutzversicherung Schadens
  Unfallregulierung
 

 

 

 
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Oftmals liegen nach einem Unfall die Nerven blank. Das Auto ist beschädigt und muss repariert werden; der Unfallgegner bestreitet ggf. den Schaden und man hat noch viele andere Probleme, so dass man dieses nicht auch noch benötigt.

 

In diesem Fall helfen wir gerne und regulieren schnell und kompetent Ihren Unfallschaden. Oft bieten Reparaturwerkstätten zwar an, diese Regulierung zu übernehmen. Sie sollten sich jedoch überlegen, ob dies sinnvoll ist.

 

 

Denn die gegnerische Versicherung übernimmt auch die Anwaltskosten. Wozu also einen Kfz-Meister mit der Regulierung beauftragen, wenn Sie – ohne eigene Kosten – auch einen Anwalt einschalten können? Dabei gilt es nicht zuletzt zu bedenken, dass der Unfallgegner oder dessen Versicherung den Schadenshergang plötzlich bestreiten können. Ebenfalls ist es möglich, dass aus Unwissenheit eine missverständliche Formulierung beim Schadenshergang verwendet wird, die juristische Folgen auslöst. Geht die Angelegenheit gar vor Gericht, benötigen Sie ohnehin einen Anwalt, da der Kfz-Meister nicht vor Gericht auftreten darf. Daher ist oft besser, für jeden dieser Fälle gewappnet zu sein und von Anfang an einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.

 

Die Schadensregulierung selbst läuft wie folgt ab:

 

Regelmäßig suchen Sie nach einem Unfall einen Sachverständigen auf bzw. (bei Totalschaden) dieser Sie. Wir fordern daraufhin bei dem Sachverständigen das Gutachten an. Daraufhin melden wir bei der gegnerischen Versicherung Ihre Ansprüche an und stehen dort bei Rückfragen zur Verfügung.

 

Folgende Posten sind erstattungsfähig:

 

* Gutachterkosten

* Reparaturkosten

* Nutzungsausfall

* Mietwagenkosten

* Rechtsanwaltskosten

* Personenschäden (Schmerzensgeld)

 

Sollte die gegnerische Versicherung sich gegen bestimmte Posten wehren oder Ihnen ein Verschulden zurechnen und die Haftungsquote kürzen, werden wir unter Heranziehung neuester Rechtsprechung für Ihr Recht eintreten.

 
   
 
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