Die Anwaltskanzlei Dr. Gau bearbeitet bundesweit Verkehrs- und Unfallmandate. Stichworte: Rechtsanwalt Unfall Führerscheinentzug Fahrerlaubnis Führerschein Anwalt Bußgeld Punkte Eintrag Verkehrsregister Ordnungswidrigkeit Rechtsschutzversicherung Schadens
  Ablauf
 

 

 

Ihre Schadensregulierung läuft wie folgt am zielsichersten ab:

Zunächst müssen Sie uns eine schriftliche Vollmacht erteilen, damit wir für Sie handeln dürfen.

Gem. § 7 Abs. 1 S. 2 AKB müssen Sie daraufhin den Unfall dem eigenen Versicherer innerhalb einer Woche schriftlich anzeigen. Damit ist oft verbunden, dass der Versicherer Sie bittet, den Unfallhergang zu beschreiben.

Zeitgleich werden wir nach unserer Vollmachterteilung unverzüglich alle weiteren erforderlichen Maßnahmen zu einer zügigen Regulierung ergreifen.

Sollten Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzen, kümmern wir uns um alle notwendigen Formalitäten:

Wir melden den Versicherungsfall unverzüglich Ihrer Versicherung und bitten um zügige Kostendeckungszusage. Dies ist empfehlenswert, um bei erforderlich werdenden Maßnahmen gegenüber einer gegnerischen Versicherung die kostenrechtliche Frage bereits gesichert zu wissen.

Außerdem fordern wir bei der Polizeibehörde die Ermittlungsakte an, um sicherzustellen, dass bei einem Streit über den Schadenshergang diese sofort zu Ihrer Anspruchsbegründung und –durchsetzung zur Verfügung steht. Daneben ist der Inhalt der Ermittlungsakte – den wir selbstverständlich mit Ihnen besprechen werden – erforderlich, um nachzuprüfen, welche Vermerke die Polizeibeamten angefertigt haben. Sollte der Vermerk zu unbestimmt sein, ergibt sich so die Möglichkeit, ggf. eine Nachvernehmung des ermittelnden Beamten anzuregen.

Sollten Sie Geschädigter des Unfalls sein, empfehlen wir Ihnen gerne einen kompetenten Sachverständigen in Dortmund. Sobald dieser die Begutachtung abgeschlossen hat, melden wir den Schaden an und fordern die gegnerische Versicherung zur Regulierung auf.

 

 
   
 
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