Kanzleiprofil
- Rechtsanwalt Dr. Gau
Es entspricht unserer Kanzleiphilosophie, Ihnen das gesamte Verfahren hindurch zur Seite zu stehen. Selbstverständlich können Sie sich auf unsere Verschwiegenheit von der ersten Minute an verlassen. Wir informieren Sie während des gesamten Verfahrens zeitnah über den aktuellen Verfahrensstand und die von uns ergriffenen Maßnahmen - wir bleiben stets "auf Augenhöhe".
- Rechtsanwalt Hönnscheidt
Die Rechtsanwälte sind an allen Amts-, Land und Oberlandesgerichten in Straf-, Zivil- und Bußgeldverfahren sowie am Bundesgerichtshof in Strafsachen berechtigt, Ihre rechtlichen Interessen zu vertreten.
Sollten Sie nach dem ersten Informationsgespräch die rechtliche Vertretung durch uns wünschen, freuen wir uns, Sie als neuen Mandanten/neue Mandantin unserer Kanzlei vertreten zu dürfen.
|