Die Anwaltskanzlei Dr. Gau bearbeitet bundesweit Verkehrs- und Unfallmandate. Stichworte: Rechtsanwalt Unfall Führerscheinentzug Fahrerlaubnis Führerschein Anwalt Bußgeld Punkte Eintrag Verkehrsregister Ordnungswidrigkeit Rechtsschutzversicherung Schadens
  Strafrecht - Alkohol - Unfallflucht
 

 

 

 

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Viele "Lappalien" wie das Wegfahren nach einer zu unvorsichtig geöffneten Tür oder das "Glas zuviel" können Ihren Führerschein kosten und sie vor das Strafgericht bringen.

Oft kann man durch eine unüberlegte Aussage bei Gericht seine Existenz aufs Spiel setzen. Sie haben von Beginn an - schon vor einer förmlichen Vorladung zur Polizei - das Recht, sich einen Rechtsanwalt zu Hilfe zu holen. Zu einer Vernehmung bei der Polizei müssen Sie nicht hingehen - reden Sie vorher mit uns.

Wir beraten Sie kompetent und zielgerichtet.

 

 

Das Bußgeld ist jedoch oftmals nicht so schwerwiegend wie ein Punkteeintrag in das Flensburger Verkehrszentralregister. Je nach Schwere des Verstoßes werden dort bis zu 7 Punkte (z.B. Fahrerflucht) eingetragen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die eingetragen Punkte freiwillig zu reduzieren. Gerne beraten wir Sie!

 

 

Ab 18 Punkten wird Ihnen der Führerschein entzogen, was gerade bei Berufstätigen, die dringend auf den Führerschein angewiesen sind, erhebliche Auswirkungen haben kann.

 

Gerne fragen wir für Sie Ihren aktuellen Punktestand ab und helfen Ihnen beim Abbau der Punkte.

 

Gerade weil die Punkteeintragung im Übrigen eine verheerende Wirkung haben kann, empfiehlt es sich oft, unmittelbar nach Erhalt des Bußgeldbescheides einen Anwalt zu kontaktieren, der so ggf. einen weiteren Punkteeintrag verhindern kann.

 

 

 
   
 
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